Gemäss Artikel 45 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) informieren wir Sie über folgende Punkte:
- Die AG für Allfinanzplanung kann Versicherungen unabhängig vermitteln und jedem Kunden individuelle Produkte und Dienstleistungen anbieten.
- Mit folgenden Gesellschaften bestehen Zusammenarbeitsverträge: Allianz, AXA, Helsana, Helvetia, Mobiliar, NEST, Profond, Protekta, Schweizerischer Kaderverband, Skandia und Zürich. Mit dem
Broker PROCARE können alle restlichen Versicherungsgesellschaften in der Schweiz vermittelt werden.
- Die AG für Allfinanzplanung arbeitet mit den oben erwähnten Gesellschaften je nach Versicherungsbedarf der Kunden zusammen. Zur Entschädigung erhält sie von den Gesellschaften eine
marktübliche Courtage.
- Für Fehler, Nachlässigkeiten oder unrichtige Auskünfte im Zusammenhang mit der Vermittlertätigkeit haftet die AG für Allfinanzplanung.
- Die AG für Allfinanzplanung verpflichtet sich, die gesetzlichen Vorschriften des Datenschutzes einzuhalten. Sämtliche Kundendaten werden lediglich zur Beratung, Betreuung und Abwicklung der
Antragsstellung benötigt, vertraulich behandelt und sicher aufbewahrt.