Seit dem 1.1.2020 ist das neue Finanzdienstleistungsgesetze (FIDLEG) in Kraft.
Mit dem Inkrafttreten des FIDLEG wurde ein neues Regulierungsregime für die Erbringung von Finanzdienstleistungen eingeführt und verplichtet uns als Finanzdiestleister zur Einhaltung verschiedener aufsichtsrechtlicher Verhaltenspflichten und organisatorischen Massnahmen.
Die folgenden gesetzlich vorgeschriebenen Informationen können Sie sich gerne herunterladen:
Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Seit dem 1.1.2024 gilt das revidierte Versicherungsaufisichtsgesetz (VAG) und dessen Ausführungsbestimmungen. Wir informieren Sie deshalb gem. Art. 45 VAG:
Seit dem 1.9.2023 gilt das revidierte
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