Seit dem 1.1.2020 ist das neue Finanzdienstleistungsgesetze (FIDLEG) in Kraft.
Mit dem Inkrafttreten des FIDLEG wurde ein neues Regulierungsregime für die Erbringung von Finanzdienstleistungen eingeführt und verplichtet uns als Finanzdiestleister zur Einhaltung verschiedener aufsichtsrechtlicher Verhaltenspflichten und organisatorischen Massnahmen.
Die folgenden gesetzlich vorgeschriebenen Informationen können Sie sich gerne herunterladen:
Versicherungsaufsichtsgesetz
Gemäss Artikel 45 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) informieren wir Sie über folgende Punkte:
Tel. +41 071 944 40 80 admin@allfinanzplanung.ch
Büro Zuzwil
Kirchweg 1
CH - 9524 Zuzwil / SG
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